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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von EDV - Datenservice Jeserig + Jeserig GbR, Flotowstr. 13, 12203 Berlin, Telefon 030 - 844 11 072
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil der zwischen dem Besteller und EDV - Datenservice Jeserig + Jeserig GbR, Flotowstr. 13, 12203 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Jeserig + Silvia Jeserig, geschlossenen Verträge und gelten ausschließlich. Sie finden, soweit nichts anderes vereinbart wird, auch für alle künftigen Geschäfte mit uns Anwendung. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir diesen schriftlich zustimmen, ansonsten wird Ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Lieferung
I. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder spätestens durch Ausführung des Auftrages zustande.
II. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen - bei uns oder unsere Zulieferanten - behindert, z.b. Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Energiemangel, Verkehrsstörungen, Arbeitskampf, Materialmangel, Importbeschränkungen, urheberrechtliche bedingte Lieferverbote oder sonstige von uns nicht zu vertretene Ursachen, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Außerdem berechtigt uns eine solche Lieferverzögerung ganz oder teilweise hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
III. Verlängert sich aufgrund der unter Punkt II genannten Gründe die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzsprüche herleiten.
IV. Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Rechnung im Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
V. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
3. Preise
I. Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, werden wir die am Tag der Lieferung geltenden Preise berechnen.
II. Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Versand und Verpackung
Ein Versand durch uns erfolgt stets unfrei. Die Verpackung erfolgt nach handelsüblichen Gesichtspunkten, Sonderverpackungen und Ersatzverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Soweit der Besteller eine besondere Versandart ausdrücklich wünscht, berechnen wir die entstehenden Mehrkosten. Solche Sondervorschriften für die Versandart sind für jede Bestellung neu zu erteilen.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der den Transport ausführenden Person die Ware übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Mitverschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Alle Rücksendungen reisen auf Gefahr des Bestellers.
6. Gewährleistung
I. Unsere Gewährleistungshaftung bestimmt sich, soweit im folgenden keine besonderen Regelungen enthalten sind, nach den gesetzlichen Vorschriften. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich besonders vereinbart ist. Wir stehen nicht dafür ein, daß unsere Ware ausländische Urheberrechte Dritter verletzt. Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf Ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen sowie das offensichtliche Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind vom Besteller/Empfänger unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Ware unter genauer Angabe der Fehler und unter Hinweis auf die Lieferschein- bzw. Rechnungsnummer anzuzeigen. Mängel etc. , die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung entsprechend mitzuteilen. Die besondere Rügepflicht nach § 377, 378 HGB bleibt unberührt. Unterläßt der Besteller die von ihm geschuldete Anzeige bzw. Rüge sind alle Gewährleistungs- und etwaige Schadensersatzansprüche selbst dann ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware grob von der Bestellung abweicht.
II. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller unsere Anforderungen zur Rücksendung der beanstandeten Ware nicht umgehend und ordnungsgemäß nachkommt.
III. Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl entweder Ersatz liefern oder den Vertrag rückgängig machen. Schlägt eine Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen.
IV. Schadensersatzansprüche gegen uns entstehen nur nach Maßgabe des Abschnittes 9.
V. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7. Eigentumsvorbehalt
I. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen oder künftigen Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehen.
II. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Verpfändungen oder Sicherheits-Übereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, die wir dem Besteller für die veräußerte Vorbehaltsware berechnet haben. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
III. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen, uns unverzüglich benachrichtigen und uns in jeder Weise bei einer Intervention unterstützen.
IV. Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflicht sowie zwecks Einhaltung und Lagerung der Ware gemachter Verwendungen des Bestellers trägt der Besteller.
V. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Ebenso hat der Besteller die Schuldner von der Abtretung auf unser Verlangen schriftlich zu benachrichtigen, uns alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen sowie zur Erfüllung an uns abgetretener Forderungen gegebene Wechsel herauszugeben.
VI. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
8. Zahlung
I. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Dabei werden wir den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.
II. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns, oder der Gutschrift der Zahlung bei der von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend. Gerät der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
III. Für den Fall, daß der Wechsel oder Scheck nicht termingerecht eingelöst wird oder Umstände beim Besteller eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir sämtliche gegen ihn bestehenden Forderungen - auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind - sofort fällig stellen und auch sonstige Kreditzusagen widerrufen.
IV. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegensprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegensprüche rechtskräftig festgestellt worden und unstreitig sind.
V. Im Falle einer zurückgewiesenen Zahlung, sei es im Scheck-, Lastschrift- oder Abbuchungsverfahren seitens des Kreditinstitutes oder des Bestellers, werden wir die entstandenen Fremd- sowie auch die Eigenkosten dem Zahlungspflichtigen oder seinem Vertreter generell mit Euro 15.- belasten, unabhänging von dem Zahlungsvertrag.
VI. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.
9. Schadenersatzansprüche
Schadensesatzansprüche wegen Verletzung unserer vertraglichen, vorvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
10. Rücksendung / Umtausch
I. Waren dürfen nur dann zurückgesandt werden, wenn wir in Gewährleistungsfällen ausdrücklich darum gebeten haben.
II. Für aufgrund von Rücksendungs- oder Umtauschvereinbarungen, die nicht auf eine Gewährleistungspflicht unsererseits beruhen, zurückgesandte Waren, erteilen wir Gutschrift nach der im Zeitpunkt der Rücksendung der Ware jeweils gültigen Preisliste. Etwa in Anspruch genommenes Skonto und Einkaufsvorteile werden hierbei abgezogen. Eine Barauszahlung des Gutschriftsbetrages ist erst nach Beendigung der Geschäftsbedingungen möglich. Wir sind berechtigt, sämtliche, auch noch nicht fällige Forderungen gegen den Besteller mit dessen Forderung gegen uns zu verrechnen.
III. Für unberechtigt zugesandte Ware erteilen wir keine Gutschrift.
IV. Alle zurückgesandten Waren müssen sich in einem Zustand befinden, der uns ebenfalls eine Rücksendung an unseren Lieferanten möglich macht.
V. Der Besteller ist nicht berechtigt, Retourenverrechnungen vor Gutschriftserteilung vorzunehmen.
VI. Bei zurückgesandter Ware wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des fakturierten Preises erhoben.
11. Widerrufsrecht
Soweit der Besteller berechtigterweise von seinem Widerrufsrecht nach §3 Abs.1 FernAbsG i.V.m. §361a BGB Gebrauch macht, ist er zur Rücksendung der Ware auf Kosten und Gefahr von EDV - Datenservice Jeserig + Jeserig GbR verpflichtet, wenn der Bestellwert der Ware einen Betrag von 40 Euro überschreitet. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro hat der Besteller Kosten und Gefahr der Rücksendung zu tragen. Es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. EDV - Datenservice Jeserig + Jeserig GbR ist berechtigt, für die Überlassung bzw. Benutzung der Ware eine Vergütung von 0,5% des Kaufpreises pro Kalendertag zu berechnen und auf den zu erstattenden Kaufpreis anzurechnen.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Käufer entsiegelt worden sind.
12. Warenannahme
I. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, daß während der üblichen Geschäfts-/ Zustellzeiten eine Person die bestellte Ware annehmen kann, auch wenn eine Leistungszeit nicht bestimmt ist und wir die Leistung vorher nicht angekündigt haben. Der Besteller verzichtet insoweit auf den Einwand der vorübergehenden Annahmeverhinderung.
II. Ist dem Besteller die Einhaltung der oben genannten Pflicht nicht zumutbar, hat er uns das unverzüglich mitzuteilen und seine Leistungszeit mit uns abzustimmen.
III. Ansonsten bleibt die gesetzliche Regelung über den Verzug des Gläubigers unberührt.
12. a Zustellung
I. Sollte die von uns gelieferte Ware mit dem Postvermerk "Nicht abgeholt" oder "Annahme verweigert" an uns zurückgehen, werden dem Besteller gesondert die Porto Kosten aufgerechnet.
II. Nach wiederholten zusenden der Ware wird ein Inkasso gegen den Besteller eingeleitet. Hierfür anfallende Kosten sind vom Besteller zu tragen.
13. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung rückwirkend zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
14. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG / EAKG) ist ausgeschlossen.
15. Erfüllungsort
I. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Berlin. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Berlin ausschließlich, soweit der Besteller Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
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